
Die Innovationsförderung: Für innovative Konzepte mit Demonstrationscharakter
Hinweis: Die
Umsetzung neuer Förderprojekte ist abhängig von der politischen
Willensbildung der künftigen Bundesregierung und der damit in Verbindung
stehenden Verfügbarkeit von Bundesfördermitteln. Wir setzen uns für die
Umsetzung von weiteren Förderaufrufen im Förderprogramm Betriebliches
Mobilitätsmanagement ein und bitten daher um Geduld (Stand: Januar
2025).
Melden Sie sich gerne für unsere Mailing-Liste an,
um über neue Förderaufrufe sowie weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen
des Förderprogramms "Betriebliches Mobilitätsmanagement" und "mobil
gewinnt" informiert zu bleiben.
Dann bewerben Sie sich mit Ihrem Konzept für unsere Innovationsförderung!
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte für die Weiterentwicklung des konventionellen Betrieblichen Mobilitätsmanagements mit Fokus auf digitalen und prozessualen Innovationen sowie Innovationen für Organisationen.
Gefragt ist ein Gesamtkonzept mit Maßnahmen in den Themenbereichen
- Innovationen für Organisationen, z. B. überbetriebliches Mobilitätsmanagement, Kooperationen zur integrierten Verkehrsplanung oder strategische Zusammenarbeit mit Mobilitätsanbietern,
- prozessuale Innovationen, z. B. nutzerzentrierte Einführung von Mobilitätsangeboten, Mobilitätsbudgets, Changemanagement oder Anreizmodelle,
- digitale Innovationen, z. B. Mobility-as-a-Service, Plattformlösungen für Multimodalität oder Verfügbarkeiten von Mobilitätsinformationen.
Die Maßnahmen können sich auf folgende Aktions- und Handlungsfelder beziehen:
- Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre,
- Flottenmanagement und -umbau,
- Dienstreisen und Werksverkehre,
- Kunden- und Besucherverkehre.
Wie viel wird gefördert?
Die Förderquote ist abhängig von der der Organisationsform, Projektausrichtung und Unternehmensgröße.
Die Förderung erfolgt ab einer Fördersumme von 200.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtig sind Institutionen und Unternehmen aller Organisationsformen – sowohl mit Einzel- als auch mit Verbundvorhaben.
Wie können Sie die Innovationsförderung beantragen?
Das Förderverfahren gliedert sich in zwei Stufen:
- Einreichen einer Projektskizze bis zum 27. Juni 2024.
- Formale Antragstellung für zur Förderung ausgewählte Projekte.
Den Förderaufruf, alle Antragsunterlagen für die Innovationsförderung sowie Kontakt für Hilfestellung und Beratung finden Sie auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Hintergrund
Im Schwerpunkt Innovationsförderung können Institutionen und Unternehmen aller Organisationsformen in Einzel- oder Verbundvorhaben eine Förderung für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte für die Weiterentwicklung des konventionellen Betrieblichen Mobilitätsmanagements mit Fokus auf digitalen und prozessualen Innovationen sowie Innovationen für Organisationen beantragen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Förderaufruf im Schwerpunkt Innovationsförderung. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 10. April 2024.