Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement – Förderaufruf zum Schwerpunkt Breitenförderung

- Antragstellung ab dem 02. Mai 2023 -

Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Breitenförderung können sich seit dem 2. Mai 2023 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für eine Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements bewerben.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023.

Die förderfähigen Maßnahmen im Schwerpunkt Breitenförderung basieren auf vorliegenden Mobilitätskonzepten oder konzeptionellen Überlegungen und beinhalten bewährte Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, Maßnahmen zur Elektrifizierung des Fuhrparks und Maßnahmen zur Schaffung von Informationsangeboten, z. B. Mobilitäts- oder Gesundheitstage. Dem Förderaufruf ist eine abschließende Liste der Maßnahmen beigefügt.

Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Ziel einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft in Deutschland.

Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt.

Alle Informationen und Unterlagen zum Antragsprozess für die Breitenförderung finden Sie auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.

Nachstehend finden Sie eine kurze Übersicht zum Ablauf des Prozesses für Förderinteressierte:

Breitenförderung: Prozess für Förderinteressierte

Informationen vorab
  • Interessierte können sich auf der Internetseite der Initiative "mobil gewinnt" über Betriebliches Mobilitätsmanagement informieren, z.B.  über Wissenswertes zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement, zu Praxisbeispielen und auf der Wissensplattform.
  • Auf der Internetseite des BALM stehen alle formalen Informationen zum Antragsverfahren für das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement BMM zur Verfügung. Unter Informationen zum Antragsverfahren sind die benötigten Links sowie die ergänzende Antragsunterlagen und weitere Unterlagen für die Breitenförderung zum Download aufgeführt. Die zentralen Dokumente für Interessierte sind: Förderrichtlinie, Förderaufruf, das Merkblatt mit der Liste der Maßnahmen sowie Hinweise zur Antragsstellung.
  • Für Hilfestellung und Beratung bei der Antragsstellung sind die entsprechenden Kontaktinformationen für E-Mail und Telefon im Merkblatt zum Antragsverfahren im Förderaufruf „Breitenförderung" genannt.
  • Antrag ausfüllen
  • Das Antragsformular steht im Förderportal des Bunds - easyOnline zur Verfügung und ist online auszufüllen. Der Antrag lässt sich zwischenspeichern.
  • Geben Sie bei der Kalkulation an, welche Maßnahmen Sie planmäßig umsetzen wollen. Im Rahmen dieses Förderaufrufs steht ein Zuschuss von max. 60.000 € pro Antragsstreller zur Verfügung. Der Zuschuss bewegt sich je nach Unternehmensgröße zwischen 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen bezogen auf die Investitionsmehrausgaben. Im Anhang des Förderaufrufs finden Sie eine Liste möglicher Maßnahmen. Im Merkblatt finden Sie zu einer Auswahl von Maßnahmen Richtwerte zu Ausgaben. Sofern Sie von den Richtwerten bei Ihren Angaben abweichen, sind diese zu begründen.
  • Antrag einreichen
  • Drucken Sie den Antrag vollständig aus. Lassen Sie den Antrag von einer unterschriftsberechtigten Person unterzeichnen. Anschließend reichen Sie den Antrag über das eService-Portal als Scan mit Unterschrift ein.
  • Sie erhalten anschließend vom System eine Mail, in der die Übermittlung von Unterlagen bestätigt wird.
  • Antrag wird bearbeitet
  • Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bearbeitet Ihren Antrag. Während der Bearbeitung können Rückfragen entstehen. In diesem Falle erhalten Sie eine Rückfrage vom BALM mit der Bitte um Aufklärung bzw. um Einreichung weiterer Unterlagen.
  • Wenn Ihr Antrag positiv beschieden werden kann, erhalten Sie unaufgefordert einen Bescheid mit Festsetzung eines Förderhöchstbetrages über das System. Sie werden per Mail benachrichtigt.
  • Bescheid
  • Ihr Projekt soll von Ihnen zeitnah nach Erhalt des Bescheids wie beantragt durchgeführt werden. Beachten Sie die im Bescheid angegebene Projektlaufzeit. Diese kann nicht überschritten werden. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich.
  • Während der Bearbeitung Ihres Projekts sollen Sie Zahlungsanforderungen über profi-Online stellen. Drucken Sie die jeweilige Zahlungsanforderung aus und lassen Sie diese von einer unterschriftsberechtigten Person unterzeichnen. Anschließend reichen Sie den Antrag über das eService-Portal als Scan mit Unterschrift ein. Sie erhalten dann die anteilige Förderung für bereits bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Ausgaben.
  • Die Beteiligung an der übergreifenden Programmevaluation ist verpflichtend.
  • Projektende
  • Bis spätestens drei Monate nach Ende der Projektlaufzeit ist der Verwendungsnachweis inkl. Belegliste mit allen Ausgaben einzureichen. Sie haben zusätzlich einen Schlussbericht über easy online einzureichen, der über die Durchführung ihres Projekts informiert.
  • Die Anforderungen an den Schlussbericht sind im Zuwendungsbescheid definiert.
  • Alle Ausgaben werden vom BALM geprüft.
  • Nach Prüfung wird noch nicht ausgezahlte Förderung ausbezahlt bzw. zuviel ausgezahlte Förderung nebst Zinsen zurückgefordert.