Die Breitenförderung: Für Umsetzer mit ersten Ideen für Betriebliches Mobilitätsmanagement

 - Hinweis: Die Frist zur Einreichung eines Antrags endete am 31. März 2024. Die beim BALM eingegangenen Anträge sind derzeit in Bearbeitung. -

Sie sind ein KMU und haben bereits erste Ideen für Betriebliches Mobilitätsmanagement rund um die Arbeitswege und Dienstreisen ihrer Mitarbeitenden, ihren Fuhrpark, ihre Infrastruktur oder ihren Besucher-, Kunden- und Lieferverkehr?

Dann nutzen Sie unsere Breitenförderung für ausgewählte Maßnahmen wie

  • Kauf von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs
  • Radabstellanlagen
  • Duschen und Umkleiden
  • Ladesäulen
  • Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern
  • Mobilitätsaktionstage
  • Dienstliche Nutzung von Carsharing und Mietangeboten
  • App- und Software-Lösungen

Wie viel wird gefördert?

  • 50 % für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende; Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro
  • 60 % für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Jahresumsatz/Jahresbilanz bis 10 Millionen €)
  • bis zu 60.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben

 Beispielrechnung E-Fahrzeuge

Wie können Sie die Breitenförderung beantragen?

Alle Antragsunterlagen für die Breitenförderung sowie Kontakt für Hilfestellung und Beratung finden Sie auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU!

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des BMDV für Ihr Betriebliches Mobilitätsmanagement und erweitern Sie Ihr Angebot für eine nachhaltige Mitarbeitermobilität.

Durch die vielfältigen positiven Aspekte eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements erhöhen Sie nicht nur die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter, sondern unterstützen auch deren Gesundheit und Wohlbefinden. Optimieren Sie die Abwicklung von Mobilität innerhalb Ihres Unternehmens und senken Sie Ihre Betriebskosten. Durch gezielte Maßnahmen tragen Sie dazu bei, den Verkehr zu reduzieren, eine Verkehrsverlagerung zu fördern und sich aktiv für den Schutz unseres Klimas und unserer Umwelt zu engagieren.

Sie möchten zunächst einen Überblick über mögliche Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in Ihrem Unternehmen erhalten?

Wir bieten die Förderung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes im Zuge der Initialförderung an!

Hintergrund

Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Breitenförderung können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Förderung für die Umsetzung von bewährten Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements beantragen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 2. Mai 2023.

Liegen im Unternehmen bereits erste Überlegungen (z.B. Nutzung von Lasten-Pedelecs anstatt Pkw) oder sogar Mobilitätskonzepte vor, können einzelne bewährte Standardmaßnahmen daraus gefördert werden. Dazu gehören z. B. die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, die Elektrifizierung des Fuhrparks sowie die Organisation von Informationsveranstaltungen wie Mobilitäts- oder Gesundheitstage. Eine Liste der förderfähigen Maßnahmen ist im Förderaufruf enthalten.

Die Breitenförderung ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet, um eine breite Umsetzung von Maßnahmen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft Deutschlands zu fördern.