
Übersicht der Förder- und Beratungsprogramme zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in Deutschland
Sind Ihnen weitere Programme bekannt, die hier noch nicht aufgeführt sind? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter info@mobil-gewinnt.de.
Programme zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement
Investitionen/Maßnahmen
KfW Förderprogramme für nachhaltige Mobilität
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Bei der Reduktion von Treibhausgasen in der Atmosphäre spielt der Verkehrssektor eine bedeutende Rolle. Die KfW unterstützt daher mit der „Klimaschutzoffensive für Unternehmen" Weiterdenker, die ihren Fuhrpark auf emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge umstellen oder in anderen Bereichen des Transports auf klimafreundliche Technologien setzen.
Zur Übersicht der Förderung der KfW
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Im Rahmen der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW in Anlehnung an die EU-Taxonomie kommunale und gewerbliche Unternehmen bei Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausemissionen. Dabei werden u. a. Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge sowie in Infrastruktur gefördert, die eine klimaneutrale Mobilität unterstützen.
Zum Förderprogramm Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
KfW-Umweltprogramm
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Das KfW-Umweltprogramm richtet sich an Unternehmen jeglicher Größe und fördert Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit inkl. solcher, die eine umweltfreundliche Mobilität schaffen.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für
den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) fördert
das BAFA die Anschaffung (den Kauf) von E-Lastenfahrrädern und
E-Lastenanhängern.
Zur Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern
Förderprogramm B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement"
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Das Förderprogramm B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement" soll dazu beitragen, die verkehrsbedingten Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO2-Emissionen durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen zu verringern. Förderfähig sind u. a. Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten.
Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)
Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen
Mit den Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung einer verkehrsmittelübergreifenden Mobilität in Gemeinden. Förderfähig sind kommunale Vorhaben, die insbesondere zur stärkeren Vernetzung der Verkehrsmittel beitragen und damit neue Mobilitätsoptionen für Personen und/oder Güter schaffen oder vorhandene Infrastrukturen effizient nutzbar machen.
Elektromobilität
Förderprogramm Elektromobilität
Bundesministerium für Verkehr
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen und gewerblichen
Elektromobilitätskonzepten (Umweltstudien), die Beschaffung von
E-Fahrzeugen und der Ausbau Ladeinfrastruktur zur Umstellung auf
batterie-elektrische Fahrzeugflotten, sowie Forschung und Entwicklung
zur Unterstützung von Elektrofahrzeugen und innovativen Konzepten für
klimafreundliche Mobilität.
Zum Förderprogramm Elektromobilität
Förderprogramm Elektromobilität Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ziel der Förderung ist es, den Übergang zu einem nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrssystem zu beschleunigen. Durch innovative technologische Ansätze soll die Leistungsfähigkeit der Elektromobilität sukzessive gesteigert werden. Zudem sind Anstöße zum demonstrativen Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge in unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen und gesellschaftlichen Lebensbereichen beabsichtigt.
Zur Förderung der Elektromobilität Hessen
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin
Mit WELMO unterstützt das Land Berlin sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen. Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes mit reinem Batteriebetrieb, mit Brennstoffzellenantrieb. Ergänzt wird die Berliner Elektromobilitätsförderung durch ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt. Seit 2024 können auch Angebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden. Dazu zählt unter anderem die Einführung von Diensträdern, Sharing-Angeboten, Mobilitätsbudgets, Radabstellanlagen oder Mobilitätsstationen. Dabei beträgt die Förderung 50% der Netto-Investitionskosten bis maximal 10.000 Euro pro Einzelmaßnahme.
Beratungsangebote
Förderung unternehmerischen Know-hows
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Das BMWK unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Zuschuss für eine externe Beratung. Spezielle Beratungen sind u. a. zum Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz möglich, die auch solche zum betrieblichen Mobilitätmanagement einschließen.
Besser zur Arbeit
Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm GmbH)
Mit diesem kostenlosen Beratungsangebot des Landes Hessen wurden bereits ca. 100 Unternehmen mit passgenauen Mobilitätskonzepten unterstützt. Die Beratung erfolgt dabei in drei Schritten. Zunächst kommen alle relevanten Akteure aus dem Betrieb in Vor-Ort-Terminen an einen Tisch, um den Bedarf abzuklären. In einem extern moderierten Prozess werden unter Mitwirkung des betrieblichen Mobilitätsteams spezifische Maßnahmen entwickelt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird anschließend von einem starken, regionalen Netzwerk begleitet.
Zum Beratungsangebot von Besser zur Arbeit
Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)-Förderprogramm der Stadt München
Stadt München
Unternehmen aus der Region München und umliegenden Landkreisen können in diesem Programm Unterstützung für ihr betriebliches Mobilitätsmanagement erhalten. In sogenannten Konvois werden dann 6-8 Unternehmen synchron einzeln beraten und erhalten begleitende gemeinsame Workshops. Der Fokus liegt dabei auf Großunternehmen, bisher wurden 75 Betriebe mit insgesamt 95.000 Mitarbeitenden beraten.
Zum Förderprogramm der Stadt MünchenBetriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) in der Region Stuttgart
Als niederschwelliges Angebot legt die Wirtschaftsförderung Region
Stuttgart GmbH jährlich ein regionales BMM-Impulsprogramm für
Arbeitgeber:innen der Region Stuttgart auf. Den Kern des Programms
bildet eine übergreifende Workshop-Reihe, begleitet von individuellen
Vorort-Beratungen am Standort. Aufbauend auf standardisierten Analysen
(Standort-/Erreichbarkeits- und Fuhrparkanalysen) werden die Arbeitswege
der Beschäftigten, die Verkehre von Kund:innen und Besucher:innen,
Dienstreisen und der Fuhrpark nachhaltiger gestaltet. Ziel ist es,
Unternehmen, Kommunalverwaltungen, Hochschuleinrichtungen und weitere
Arbeitgeber:innen einen Einstieg ins betriebliche Mobilitätsmanagement
anzubieten und sie bei der Umsetzung einer nachhaltigen Mobilität an
ihren Standorten zu unterstützen.
Zukunftsnetz Mobilität NRW (ZNM NRW)
Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und hat die Aufgabe, die Städte, Kreise und Gemeinden bei der nachhaltigen Mobilitätsentwicklung und dem Aufbau eines kommunalen Mobilitätmanagements zu unterstützen. Hierfür wurden landesweit 4 regionale Koordinierungsstellen eingerichtet, die bei den Verkehrsverbünden angesiedelt sind und konkrete Beratungs- und Umsetzungsangebote (u.a. zum BMM) für die Kommunen bereithalten.