Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement – Schwerpunkt Innovationsförderung

- Antragstellung ab 3. Juli 2023 -

- Zweistufiges Antragsverfahren: Dem formalen Förderantrag geht die Einreichung einer Projektskizze
voraus. Projektskizzen müssen zum Stichtag 31. August 2023 vollständig und fristgerecht vorliegen -

Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Innovationsförderung können sich Unternehmen, Einrichtungen und Kommunen mit Einzel- oder Verbundvorhaben für eine Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement bewerben.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023.

Im Förderaufruf wird der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert. Die Vorhaben haben einen Demonstrationscharakter und dienen als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen.

Für den Schwerpunkt Innovationsförderung werden umfassende Umsetzungsprojekte im Sinne der Definition des Betrieblichen Mobilitätsmanagements dieser Förderrichtlinie auf der Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder konzeptioneller Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern gefördert. Unzusammenhängende Einzelmaßnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig, z. B., wenn sie bereits begonnene Umsetzungsmaßnahmen ergänzen, und, soweit kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gegeben ist. Es sind Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung, nachhaltigen Verlagerung und Effizienzsteigerung des Personenverkehrs in den Bereichen Pendlerverkehre, Kundenverkehre sowie Dienst- und Werksverkehre förderfähig. Im Förderaufruf werden Maßnahmen beispielhaft aufgezeigt.

Antragsberechtigt für den Schwerpunkt Innovationsförderung sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.

Im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens geht dem formalen Förderantrag die Einreichung einer Projektskizze inklusive verbindlicher Anlage voraus. Diese Skizzen sind bis zum 31. August 2023 einzureichen (Ausschlussfrist).

Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt.

Alle Informationen und Unterlagen zum Antragsprozess für die Innovationsförderung finden Sie auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.

Innovationsförderung: Antragsverfahren und Förderung

Antragsberechtigung
  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit wirtschaftlich tätig, Hochschulen undaußeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
  • Zweitstufiges Antragsverfahren
  • Der Antrag erfolgt digital über easy-Online.
  • Stufe 1: Einreichung der Projektskizze mit Frist am 31.08.2023.
  • Stufe 2: Bei fachlich positiver Bewertung der Projektskizze folgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags.
  • Die Bewilligung erfolgt dann voraussichtlich zum 01.01.2024. Es ist eine Projektlaufzeit bis 30.06.2025 möglich.
  • Art und Umfang der Förderung
  • Anteilfinanzierung: nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) im Wege der Anteilfinanzierung (Investitionsmehrkosten).
  • Bagatellgrenze: Vorhaben mit einer Fördersumme unter 200.000 € werden nicht gefördert.
  • Übersicht der zuwendungsfähigen Ausgaben:


  • Förderhöhe: Einzelfallentscheidung der Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit der Projektausrichtung und dem dadurch gegebenen konkreten Gegenstand der Förderung und der Unternehmensgröße bei juristische Personen des Privatrechts.
  • Grundsätzlich gilt: Förderquote von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bei Vorhaben, deren Tätigkeiten im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchgeführt werden.
  • Für alle anderen Vorhaben gilt:

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