Förderaufruf zur Innovationsförderung des BMDV für Betriebliches Mobilitätsmanagement stößt auf großes Interesse

12.10.2023 | 32 Projektskizzen mit einem Zuwendungsvolumen von über 18 Millionen Euro sind zum Förderaufruf Innovationsförderung im Förderprogramm des BMDV für Betriebliches Mobilitätsmanagement eingegangen.
 
Die hohe Anzahl von Projektskizzen zeigt eindrucksvoll das große Interesse an der Innovationsförderung im Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehrs (BMDV). Mit dem Förderschwerpunkt Innovationsförderung ermöglicht das BMDV die Umsetzung innovativer Ideen und umfassender Konzepte im Bereich der betrieblichen Mobilität. Gefragt sind Vorhaben, die sich durch ihren beispielhaften Charakter auszeichnen und wichtige Impulse für praxisnahe Lösungen in der Zukunft geben.

Mit dem Förderaufruf Innovationsförderung ruft das Bundesverkehrsministerium dazu auf, umfassende Projekte einzureichen, die auf bestehenden Mobilitätskonzepten aufbauen und herausragende Innovationen in den Bereichen digitale Transformation (z.B. Mobility-as-a-Service, Mobilitätsbudget), Prozessoptimierung (z.B. professionelles Changemanagement) oder organisationsübergreifende Zusammenarbeit (z.B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung) vorantreiben.

32 vielversprechende Projektskizzen mit einem Zuwendungsvolumen von über 18 Millionen Euro sind zum Förderaufruf vom 03. Juli 2023 bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), eingegangen. Institutionen und Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen und Größenordnungen – darunter Verbünde mit mehreren Partnern – haben eine Projektskizze eingereicht. Das thematische Spektrum der eingereichten Projektskizzen spiegelt auch die Vielfalt möglicher Ansatzpunkte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement wider. Alle eingereichten Skizzen stehen zueinander im Wettbewerb und werden derzeit auf der Grundlage der vorab aufgestellten Kriterien bewertet. Die Einreichenden der am besten bewerteten Skizzen sollen im November 2023 zur Antragstellung aufgefordert werden.  Ab dem 01.01.2024 sollen die ausgewählten Vorhaben beginnen, ihre innovativen Maßnahmen umzusetzen und als Leuchtturmprojekte für künftige Projektideen zu dienen. Unterstützt wird die Umsetzung durch die seitens der Programmbegleitung koordinierten gezielten Vernetzungsangebote für die Projekte zum Wissensaustausch untereinander.