Erneut großes Interesse an Innovationsförderung des BMDV für Betriebliches Mobilitätsmanagement

27. Juni 2024 | Zum zweiten Aufruf der Innovationsförderung vom 14. Mai 2024 im Förderprogramm für Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMDV wurden 27 Projektskizzen mit einem Zuwendungsvolumen von über 35 Millionen Euro eingereicht.

Mit dem Förderschwerpunkt Innovationsförderung unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Umsetzung innovativer Ideen und umfassender Konzepte im Bereich der betrieblichen Mobilität. Adressiert werden Vorhaben mit beispielhaftem Charakter, die wichtige Impulse für praxisnahe Lösungen der Zukunft geben.

Bis zum Ende der Einreichungsfrist am 27. Juni 2024 gingen 27 vielversprechende Projektskizzen mit einem Gesamtvolumen von 35,9 Millionen Euro bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), ein. Die hohe Nachfrage verdeutlicht das weiterhin starke Interesse von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen an der Innovationsförderung.

Die Projektskizzen stammen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen unterschiedlichster Branchen und Größenordnungen. Von Hochschulen über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen sind sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben mit mehreren Partnern vertreten. Das thematisch breit gefächerte Spektrum der eingereichten Projektskizzen zeigt die Vielfalt möglicher Ansatzpunkte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.

Bereits im Jahr 2023 konnten mit dem ersten Förderaufruf im Schwerpunkt Innovationsförderung zehn zukunftsweisende Projekte auf den Weg gebracht werden, die Anfang 2024 mit einem Fördervolumen von insgesamt über 6 Millionen Euro mit der Umsetzung starteten.
Der aktuelle Förderaufruf bietet erneut Fördermöglichkeiten, innovative Konzepte im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagements voranzutreiben und damit aktiv zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen.

Mit dem Fristende zur Skizzeneinreichung ist das zweistufige Förderverfahren in die nächste Phase übergegangen: Die eingereichten Projektskizzen stehen in einem fairen Wettbewerb zueinander und werden nach klar definierten und vorab abgestimmten Prüfkriterien bewertet. Die Einreichenden mit den besten bewerteten Skizzen werden im Anschluss zu einer formalen Antragstellung aufgefordert.
Der Projektstart ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt können die ausgewählten Vorhaben ihre zukunftsweisenden Ideen verwirklichen und einen spürbaren Beitrag zur Zukunft der nachhaltigen Mobilität leisten.

Die Programmbegleitung des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement unterstützt die Projekte während der Umsetzung mit koordinierten Vernetzungsangeboten und fördert den Wissensaustausch der Projekte untereinander.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMDV, basierend auf der gleichnamigen Förderrichtlinie vom 10. April 2024.