
Neue Förderung für Betriebliches Mobilitätsmanagement: Initialförderung und Breitenförderung für KMU
04.08.2025 | Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement neue Fördermittel bereit.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ab sofort von zwei gezielten Förderangeboten profitieren: Einer qualifizierten Erstberatung für ein maßgeschneidertes Mobilitätskonzept sowie der Förderung bewährter Standardmaßnahmen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.
1. Initialförderung – Qualifizierte Erstberatung für Mobilitätskonzepte
Mit dem Förderaufruf im Schwerpunkt Initialförderung erhalten KMU ohne oder mit nur geringen Vorerfahrungen im Mobilitätsmanagement eine umfassende Erstberatung. Diese umfasst eine Bestandsaufnahme sowie die Entwicklung eines maßgeschneiderten und nachhaltigen Mobilitätskonzepts. Ziel ist es, Unternehmen beim Einstieg in das Betriebliche Mobilitätsmanagement zu unterstützen und die Grundlage für weiterführende Maßnahmen zu schaffen. Die Beratungsleistungen werden ausschließlich durch akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und -berater erbracht, die im Beratungspool der Initiative „mobil gewinnt" unter www.mobil-gewinnt.de/Beratungspool gelistet sind.
2. Breitenförderung – Umsetzung von Standardmaßnahmen
Der Förderaufruf im Schwerpunkt Breitenförderung richtet sich an KMU, die konkrete Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen möchten. So fördert das BMV unter anderem den Kauf von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs, Radabstellanlagen, Duschen und Umkleiden, Ladesäulen, den Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern, Mobilitätsaktionstage, die dienstliche Nutzung von Carsharing und Mietangeboten sowie App- und Software-Lösungen. Voraussetzung sind erste Überlegungen wie z. B. Nutzung von Lasten-Pedelecs anstatt Pkw oder sogar Mobilitätskonzepte. Die Förderung soll eine möglichst breite Wirkung in der Unternehmenslandschaft erzielen und langfristige Veränderungen im Mobilitätsverhalten anstoßen.
Die Förderaufrufe erfolgen im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMV, basierend auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement vom 10. April 2024. Beide Förderaufrufe richten sich ausschließlich an nach EU-Definition eingestufte KMU.
Die Einreichungsfrist für Förderanträge endet am 31. Dezember 2026.
Das Förderprogramm im Rahmen der Bundesinitiative „mobil gewinnt" bietet unter anderem Unternehmen die Chance, durch eigene Maßnahmen einen aktiven Beitrag zu einem modernen und klimafreundlichen Mobilitätssystem zu leisten.
Die Förderaufrufe und alle Informationen zum Antragsprozess finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM).