Anträge für Initialförderung und Breitenförderung ab sofort wieder möglich
29.09.2026 | Für das Jahr 2027 ist die Förderung weiterer Vorhaben in der Initial- und Breitenförderung zur Umsetzung standortspezifischer Mobilitätskonzepte und effektiver Standardmaßnahmen vorgesehen.
Kleine und mittlere Unternehmen können sich ab sofort bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr (Einreichungsfrist für Förderanträge) bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), für eine Förderung bewerben.
Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beratungspools.
Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab, die aus enem bestehenden Mobilitätskonzept hervorgehen. Die förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt zum Schwerpunkt Breitenförderung.
Nähere Informationen zu den Förderaufrufen und den Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des BALM.
Hintergrund
Die Förderaufrufe erfolgen im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMV, basierend auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement vom 10. April 2024. Beide Förderaufrufe richten sich ausschließlich an nach EU-Definition eingestufte KMU.



